Dusche

Die Trinkwasserverordnung schützt den Verbraucher


Die Verunreinigung von Wasser, beispielsweise durch Legionellen, kann für den Verbraucher enorm gefährlich sein. In diesem Fall kann es zu einer schweren Form der Lungenentzündung kommen. Damit der Verbraucher genau davor geschützt ist, gibt es die Trinkwasserverordnung.

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Termine außerhalb dieser Zeiten gerne nach Vereinbarung

Vermieter haben seit Dezember 2013 die Pflicht ihren Mietern mitzuteilen, ob im Haus noch Bleileitungen verlegt sind. Ist das der Fall müssen diese ersetzt werden. Denn der geltende, sehr niedrige Bleiwert für Trinkwasser kann mit alten Bleileitungen nicht eingehalten werden.

Die Verordnung gilt für jeden Hauseigentümer, der aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit Wasser abgibt. Darunter zählt also auch das Vermieten. Mehrfamilienhäuser sind für gewöhnlich mit einer zentralen Warmwasseranlage ausgestattet - somit sind deren Vermieter auch von den Pflichten dieser Verordnung betroffen. Auch Wohnungseigentümer unterstehen der Trinkwasserverordnung.


Pflichten laut Trinkwasserverordnung

Folgende Maßnahmen liegen in der Pflicht des Hausbesitzers oder Verwalters:
  • Anzeigepflicht:
    Der Bestand muss an zentrale Warmwasserbereitungsanlagen weitergegeben werden. Bauliche oder betriebliche Veränderungen müssen umgehend beim Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Prüfpflicht:
    Einmal jährlich wird an repräsentativen Stellen der Anlage eine Wasserprobe durch zugelassene Labore entnommen.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration in der Anlage müssen aufgezeichnet und den Mietern jederzeit zugänglich sein.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Die Ergebnisse zur Qualität des Wassers müssen entweder für alle sichtbar im Haus ausgehängt oder jedem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.
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Die Vermehrung von Legionellen stoppen

Legionellen befinden sich in geringen Mengen immer im Grundwasser und damit auch im Trinkwasser. Die neuer Verordnung ist notwendig geworden, um die Vermehrung zu vermeiden. Laufen Warmwasserbereitungsanlagen auf zu geringer Temperatur (30-45 Grad) oder steht im Sommer eine Zeit lang Wasser in den Rohren, dann vermehren sich Legionellen und bilden schlussendlich krankheitserregende Keime. Das Gefährlich daran ist: Gelangen diese Keime in die Lunge können sie die lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen. Somit ist also das Einatmen der Krankheitserreger schädlich - sei es durch Inhalation beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools. Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung: Personen mit intaktem Immunsystem können das Wasser bedenkenlos trinken.

Folgen bei Nichteinhaltung

Die Trinkwasserverordnung schützt den Verbraucher - man sollte also nicht mit seinen Pflichten spaßen! Denn: Vermieter, die die Verordnung nicht einhalten, auch nur eine der oben genannten Pflichten verletzen oder die Anlage nicht Instand halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit und haben mit einer hohen Geldbuße zu rechnen. Geht es soweit und Mietern wird gesundheitsgefährdendes Trinkwasser zur Verfügung gestellt, muss man mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Kompetente Überprüfung durch Fachleute

Sie möchten Ihren Pflichten nachgehen und Ihre Anlage checken lassen? Dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung! Unsere Wasser- und Heizungsfachleute übernehmen die Überprüfung und Instandhaltung und haben alle weiteren Informationen für Sie.

 

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Gabriela Nessmann