Eine Solvis-Wärmepumpe steht auf einer großzügigen Terrasse vor einer modernen Hausfassade mit Holz- und Glasflächen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Das gilt beim Heizungswechsel

Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl einer neuen Heizung, technologieoffene Lösungen und ein schrittweiser Übergang zu klimafreundlicheren Brennstoffen: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf* für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen.

*Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgend dargestellten Regelungen entsprechen dem aktuellen Gesetzentwurf und können sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Hier erfahren Sie, welche Änderungen das Gebäudemodernisierungsgesetz beim Heizungswechsel vorsieht und was Eigentümer bei ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

Freie Wahl der Heizungstechnologie

Eigentümer sollen künftig grundsätzlich frei zwischen unterschiedlichen Heizsystemen wählen können. Dazu zählen unter anderem:

Welche Lösung langfristig sinnvoll ist, hängt jedoch nicht allein von der gesetzlichen Zulässigkeit ab. Ebenso wichtig sind der energetische Zustand des Gebäudes, die benötigten Systemtemperaturen sowie die zu erwartenden Energie-, Brennstoff- und Betriebskosten.

Was gilt für Gas- und Ölheizungen?

Auch neue Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder zulässig. Wer sich für eine Heizung mit fossilen Brennstoffen entscheidet, muss jedoch künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen.

Diese sogenannte Biotreppe soll für die betroffenen Heizungsanlagen folgende Mindestanteile vorsehen:

  • ab 2029: 10 Prozent
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Als anrechenbare Energieträger gelten unter anderem Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff und daraus hergestellte Brennstoffe.

Der kompakte Gas-/Öl-Brennwert-Heizkessel SolvisBen von Solvis vor rotem Hintergrund.

Die Anschaffung einer Gas- oder Ölheizung bleibt grundsätzlich möglich. Bei der Wirtschaftlichkeits­berech­nung sollten Sie aber künftige Verfüg­barkeit und Preis­entwicklung der erforder­lichen klima­freund­licheren Brenn­stoffe berücksichtigen.

Wärmepumpe, Hybridheizung, Biomasse, Gas oder Öl?

Die freie Heizungswahl bedeutet nicht automatisch, dass jede Technologie für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet oder wirtschaftlich ist.

Bei der Auswahl sollten insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Anschaffungskosten der Heizungsanlage
  • mögliche staatliche Förderung
  • Energieverbrauch des Gebäudes
  • Zustand von Dämmung, Fenstern und Heizflächen
  • erforderliche Vorlauftemperaturen
  • verfügbare Energieträger
  • voraussichtliche Brennstoff- und Stromkosten
  • Wartungs- und Betriebskosten
  • mögliche spätere Erweiterungen

Eine Wärmepumpe kann beispielsweise durch die Nutzung von Umweltwärme einen hohen Anteil erneuerbarer Energie bereitstellen. In anderen Gebäuden kann eine Hybridlösung sinnvoll sein, bei der unterschiedliche Wärmeerzeuger miteinander kombiniert werden.

Entscheidend ist eine Betrachtung des gesamten Gebäudes und der langfristigen Kosten.

Förderung für den Heizungstausch

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Bundesförderung für den Heizungstausch bis mindestens 2029 abgesichert werden.

Welche konkreten Förderhöhen, Voraussetzungen und Boni künftig gelten, geht aus der vorliegenden Mitteilung zum Gebäudemodernisierungsgesetz nicht hervor. Vor Beginn einer Maßnahme sollten daher immer die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Förderbedingungen geprüft werden.

Überprüfung im Jahr 2030

Für das Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehen. Dabei soll überprüft werden, ob die Entwicklung im Gebäudesektor mit den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vereinbar ist.

Sollte die Entwicklung hinter den Klimazielen zurückbleiben, können weitere gesetzliche Anpassungen erfolgen.

Schutz von Mietern bei neuen Gas- und Ölheizungen

Bei neu eingebauten Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, sollen Mieter und Vermieter ab dem 1. Januar 2028 die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte grundsätzlich jeweils zur Hälfte tragen.

Ab dem 1. Januar 2029 sollen außerdem bestimmte Mehrkosten der vorgeschriebenen biogenen Brennstoffanteile zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Was Sie bei Ihrer Entscheidung beachten sollten

Die gesetzliche Zulässigkeit einer Heizung ist nur ein Teil der Entscheidung. Für eine realistische Bewertung sollten die Kosten über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet werden:

Anschaffungskosten der neuen Heizung 

Mögliche Förderung 

Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage. 

Unsere Energieexperten prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Heiztechnik zu Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf und Ihren persönlichen Anforderungen passt.

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Axel Nessmann – Ein selbstbewusster Geschäftsmann mittleren Alters mit grauem Haar und blauem Sakko lächelt professionell in einem modernen Büroumfeld. Er lehnt an einer Glaswand, sein Spiegelbild ist sichtbar, was seine Präsenz unterstreicht.

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Bildmontage Energieuhr und erneuerbare Energien.

Heizungstausch

Als Immobilienbesitzer haben sich bestimmt schon gefragt, ob Sie einen Heizungstausch vornehmen sollten. Bevor Sie einen Fachmann hinzuziehen, ist eine grundlegende erste Beurteilung des Zustands Ihrer Heizung auch anhand unserer Checkliste möglich.

Checkliste Heizungstausch
Baumkronen umrahmen den sonnigen Himmel

Erneuerbare Energien

Wer sich für eine neue Heizung entscheidet, hat die Qual der Wahl. Er kann auf bewährte Technik setzen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas arbeitet. Er kann aber auch auf regenerative Energien, zukunftsweisende Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie und den innovativen Energie-Manager SolvisMax bauen. 

Erneuerbare Energien
Paar in mittleren Jahren sitzt lächelnd im Wohnzimmer

Fördermittel

Ob freiwillig oder aufgrund staatlicher Vorgaben: Wer jetzt eine klimafreundliche Heizung mit 65 Prozent Anteil an Erneuerbaren Energien einbauen lässt, erhält nach der ‚Bundesförderung energieeffiziente Gebäude‘ (BEG) eine Grundförderung von 30 Prozent.

Heizungsförderung